Es darf nur in den rot markierten Bereichen der Bamberger Fußgängerzone gespielt werden:

- Die Standorte müssen zu jeder vollen Stunde mit einem Abstand von mindestens 100 m gewechselt werden. Im Umkreis von 100 m darf nur eine Gruppe spielen. Die Spieldauer pro Standort/Auftritt wird auf 30 Minuten festgelegt.
- Der Auftrittsort ist nach spätestens 30 Minuten zu wechseln.
- Es sind pro Gruppe maximal 5 Teilnehmer zugelassen.
- Die maximale Anzahl liegt bei 8 Gruppen/Künstlern täglich.
- Das Spielen mit folgenden Instrumenten ist untersagt:
➢ Schlagzeug, Trommeln, Bongos, Perkussion, Cajón, Blechblasinstrumente wie Trompete, Saxophon usw. - Die Inbetriebnahme einer Lautsprecheranlage ist nicht gestattet. Desgleichen wird die Verwendung von Megaphonen und Gigaphonen nicht gestattet.
- Es darf nur in Fußgängerbereichen gespielt werden (Fußgängerzone, verkehrsberuhigter Bereich) – nicht auf Gehwegen (z. B. Lange Straße, Obstmarkt).
- Der Fußgängerverkehr darf nicht mehr als den Umständen entsprechend nach unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
- Das behindertengerechte Pflaster im Innenstadtbereich (Fußgängerzone), die Hauseingänge und die Eingänge von Geschäften müssen immer freigehalten werden.
- Der Verkauf von Tonträgern (CD, DVD etc.) ist untersagt.
Besondere Regelung aufgrund von Corona:
Auf § 21 Abs. 2 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – in der jeweils gültigen Fassung – wird hingewiesen.
Zwischen den Teilnehmern (also Zuhörern und Künstlern) ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Mit der Buchung bestätige ich die Informationen zu „Bamberger Straßenkunst“ gelesen zu haben und mich an die vorgegebenen Regeln zu halten, insbesondere an die Abstandsregelungen in Bezug auf Corona.
Infoblatt_2022_Deutsch